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Für Eigentümer · Kanton Genf, Schweiz

Airbnb-Verwaltung
kommt nach Genf.

Riviera Host erweitert seine Vollservice-Concierge-Verwaltung über den Kanton Waadt hinaus auf den Kanton Genf. Gleiche feste Kommission, gleiches aufwandfreies Modell — melden Sie sich, wenn Sie dort eine Kurzzeitvermietung besitzen.

20% feste Kommission · Keine Einrichtungsgebühren · Keine Vertragsbindung

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Vom ersten Inseratsfoto bis zur letzten Gästebewertung übernehmen wir jedes Detail. Sie erhalten einen monatlichen Bericht und eine Überweisung.

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Rechtliche Konformität
Wir klären die Gemeinde- und kantonalen Anforderungen für Ihr spezifisches Genfer Objekt vor dem Start.
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Warum Genf Kurzzeitvermietungen reguliert

Genfs Regeln sind neuer und strenger als jene der Waadt — gut zu wissen, bevor Sie inserieren.

Mieten und Kaufpreise in Genf gehören zu den höchsten der Schweiz, und der Wohnungsbau hält seit einem Jahrzehnt nicht mit dem Bevölkerungswachstum Schritt — eine anhaltende Knappheit, die viele im Kanton Arbeitende dazu bringt, jenseits der Grenze zu wohnen. Vor diesem Hintergrund waren rund 2'000 Wohnungen auf Kurzzeitplattformen inseriert, was dem gewöhnlichen Mietmarkt weiter Angebot entzog und professionelle Plattform-Vermieter in direkte, oft ungleiche Konkurrenz zu lizenzierten Hotels brachte. Die mediale Aufmerksamkeit ab 2014 führte zu mehreren politischen Vorstössen, worauf der Staatsrat regulierend eingriff.

Die 90-Tage-Regel, seit April 2018

Genf wählte einen anderen Weg als die meisten Kantone: Statt eines neuen Gesetzes wurde ein einzelner Artikel (4A) in die bestehende Verordnung zu Abriss, Umbau und Renovation von Wohnhäusern (RDTR) aufgenommen — ein Regelwerk, das die Immobilienbranche bereits kannte und das die Regierung ohne Parlamentsabstimmung rasch anpassen konnte. Seit dem 1. April 2018 wird eine ganze Wohnung, die über eine Plattform mehr als 90 Tage pro Jahr vermietet wird, rechtlich zu einem gewerblichen möblierten Objekt statt zu Wohnraum — und diese Umnutzung erfordert eine Zweckänderungsbewilligung, die während einer Wohnungsknappheit bewusst schwer zu erhalten ist. Ziel war nie ein Verbot des Wohnungsteilens, sondern der Ausschluss der gewerblichen Nutzung, während Privatpersonen ihre eigene Wohnung weiterhin teilweise oder gelegentlich vermieten dürfen. Eine Beschwerde gegen die Regelung landete vor dem Genfer Justizgerichtshof, der sie als rechtmässig bestätigte.

Fairness und Nachbarschaft

Neben der Wohnraumfrage benannte Genf dieselbe Fairness-Lücke wie die Waadt: Professionell auftretende Plattform-Vermieter erheben nicht immer die Kurtaxe, melden ausländische Gäste nicht durchgehend der Polizei oder deklarieren Mieteinnahmen nicht wie ein lizenziertes Hotel, und gelegentliche private Vermieter kennen ihre Pflichten mitunter schlicht nicht vollständig. Der Kanton verwies zudem auf einen eher lokalen Aspekt: Der häufige Gästewechsel in Mehrfamilienhäusern kann echte Reibung und teils Sicherheitsbedenken für die Nachbarschaft schaffen — unabhängig von der Wohnungsfrage.

Die Umsetzung ist die eigentliche Herausforderung, nicht die Regel

Nach Angaben des Kantons hat die 90-Tage-Grenze die gerichtliche Prüfung ohne grössere Probleme überstanden — die eigentliche Arbeit liegt im Aufspüren von Verstössen. Genf versuchte, grosse Plattformen zu einer automatischen Sperrung von Inseraten ab Erreichen der 90-Tage-Grenze zu bewegen; die Plattformen hielten eine einheitliche plattformübergreifende Sperrung für technisch nicht umsetzbar, und die Gespräche führten zu nichts. Der Vollzug stützt sich seither stark auf Hinweise aus der Nachbarschaft, von Verwaltungen und Mietervereinigungen; seit Inkrafttreten der Regel wurde ein halbes Dutzend Meldungen bearbeitet, und der Kanton sucht weiterhin nach besseren Erkennungsmethoden. Zusätzlich hat Genf mit Airbnb eine Vereinbarung zur automatischen Erhebung der Kurtaxe ausgehandelt.

Was Genf anderen Regulierungsbehörden rät

In seiner eigenen veröffentlichten Bilanz rät Genf anderen Behörden, neue Kurzzeitvermietungsregeln in ein bestehendes, bereits bekanntes Regelwerk einzubetten statt ein komplett neues zu schaffen, da dies sowohl die Akzeptanz als auch den Vollzug erleichtert — und gegenüber der Öffentlichkeit klar zu kommunizieren, welche rechtlichen Pflichten und Verfahren gelten, da diese sich je nach Mieter, Mieter einer subventionierten Wohnung oder Eigentümer unterscheiden.

Nichts davon ist spezifisch für die Stadt Genf — es handelt sich um kantonsweite Politik. Beim Aufbau unseres Genfer Portfolios behandeln wir die 90-Tage-Grenze, die Frage der Zweckänderung und die Kurtaxe-Abrechnung genauso wie im Kanton Waadt — Teil unserer rechtlichen Konformität.

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Fallstudie Canton de Genève, veröffentlicht am 22. Juli 2024.

Bewährt im Kanton Waadt, jetzt Erweiterung nach Genf

88%Durchschnittliche Auslastung in unserem Waadt-Portfolio
8Aktuell verwaltete Objekte, alle im Kanton Waadt
20%Feste Kommission, gleich in Genf

Diese Zahlen spiegeln unser bestehendes Portfolio im Kanton Waadt wider — wir haben noch keine Ergebnisse aus Genf, weil wir dort noch keine Objekte betreuen. Ein frühes Genfer Objekt erhält dieselben Systeme, dieselbe Kommissionsstruktur und unsere volle Aufmerksamkeit, während wir dort unsere Präsenz aufbauen.

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Professionelles Fotoshooting, Erstellung des Inserats, Genf-spezifische Konformitätsprüfung und Plattform-Konten. Wir übernehmen alles.
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Monatliche Überweisung, monatlicher Bericht. Sie können jederzeit vorbeischauen — es bleibt Ihre Wohnung.

Was uns Genfer Eigentümer fragen

Verwalten Sie bereits Objekte in Genf?
Noch nicht — unser aktuelles Portfolio von 8 Objekten befindet sich im Kanton Waadt. Wir erweitern nun dasselbe Verwaltungsmodell auf Genf, sodass ein frühes Genfer Objekt unsere volle Aufmerksamkeit erhält, statt eines von vielen zu sein.
Wie hoch sind die Kosten?
Dieselbe feste Kommission von 20%, die wir im Kanton Waadt anwenden, ohne Einrichtungsgebühren, ohne Onboarding-Kosten und ohne versteckte Kosten.
Welche Anmeldung benötige ich für eine Kurzzeitvermietung in Genf?
Genf hat eigene Registrierungs- und Kurzzeitvermietungsregeln, getrennt von jenen des Kantons Waadt. Wir klären die genauen Anforderungen für Ihr spezifisches Objekt und Ihre Gemeinde vor dem Start.
Kann ich meine Wohnung weiterhin für private Aufenthalte nutzen?
Ja. Wir richten Ihren Kalender nach Ihren privaten Terminen aus. Blockieren Sie beliebige Daten direkt, ohne Vorlauffrist — Ihre Wohnung bleibt Ihre Wohnung.

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